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Mittelstand aktuell - Ausgabe 3 / 2026

Betriebsinhalt: Reicht die Versicherungs­summe?

Brand- und Sturmschäden, Wassereinbrüche, Vandalismus: Vor den finanziellen Folgen solcher und anderer Ereignisse schützt die gewerbliche Inhalts- und Gebäudeversicherung. Sie erstattet die Wiederbeschaffungskosten von Maschinen, Büroeinrichtung, Fahrzeugen und gleicht Ausgaben für beschädigte Gebäude aus. Worauf es im Schadensfall entscheidend ankommt, ist die vereinbarte Versicherungssumme. Wenn sie nicht hoch genug ist, droht Unterversicherung. Das ist immer dann der Fall, wenn der tatsächliche Wert des Betriebseigentums die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Wurden im Vertrag beispielsweise 500.000 Euro festgelegt, der Neuwert von Maschinen und Co. beträgt inzwischen aber 1 Million Euro, so erhalten Sie nur 50 Prozent der anfallenden Kosten erstattet. Und zwar auch dann, wenn der Schaden nur 50.000 Euro beträgt (in diesem Fall läge die Erstattung bei 25.000 Euro). 


Vor allem diesen Fehler sollten Sie vermeiden

Deswegen ist es wichtig, die notwendige Versicherungssumme möglichst genau zu ermitteln und gegebenenfalls von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Wie gehen Sie dabei am besten vor? Optimalerweise ziehen Sie bei der Berechnung einen Versicherungsprofi Ihres Vertrauens hinzu. Denn ganz unkompliziert ist die Sache nicht. „Manche Inhaber machen zum Beispiel den Fehler, bei der Berechnung den Buchwert des Betriebsinhalts zugrunde zu legen, also vereinfacht gesagt, die Anschaffungskosten minus Abschreibungen“, sagt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der INTER Versicherungsgruppe. „Das ist aber der falsche Weg. Denn auf diese Weise wird nicht berücksichtigt, was eine tatsächliche Neuanschaffung, beziehungsweise eine Reparatur oder Wiederherstellung aktuell kosten würde.“ Zeth rät stattdessen zu folgendem Vorgehen:

Schritt 1: Vollständiges Anlageverzeichnis erstellen
Stellen Sie alle relevanten Positionen aus dem Anlagevermögen zusammen. Dazu gehören Maschinen, technische Anlagen, Büroeinrichtung, Fahrzeuge, IT-Equipment und Gebäude.

Schritt 2: Wiederbeschaffungswerte ermitteln oder möglichst genau schätzen
Setzen Sie für jede Position den heutigen Anschaffungswert an. Dabei helfen Preislisten oder Angaben von Hersteller-Websites. Ein Problem ist dabei allerdings, dass sich Preise inflationsbedingt oder durch technischen Fortschritt mit der Zeit erhöhen. Der aktuelle Neuwert lässt sich dann beispielsweise durch Preisindizes des Statistischen Bundesamtes bestimmen. Bei Gebäuden besteht außerdem die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch den sogenannten „gleitenden Neuwertfaktor“ kontinuierlich an die Wertsteigerungen anzupassen. Umbauten und Erweiterungen müssen dabei allerdings gesondert betrachtet werden.

Sie sehen schon: Am besten fahren Sie, wenn Sie zur Berechnung der passenden Versicherungssumme einen Profi hinzuziehen.


Achten Sie bei der Betriebsinhaltsver­sicherung darauf, dass die Deckungssumme passt!

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn wir gemeinsam einmal einen Blick auf den aktuellen Wert Ihres Betriebseigentums und den Versicherungsschutz werfen.

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