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Mittelstand aktuell - Ausgabe 3 / 2026

Neue Eigentümer, alte Policen – wo lauern Risiken?

Wenn ein Betrieb den Eigentümer wechselt, wird der bestehende Versicherungsschutz in der Regel zwar mit übernommen. Allerdings sollten die Policen unbedingt auf ihre Aktualität hin abgeklopft werden. Passen sie noch zu den veränderten Strukturen? Ergeben sich neue Risiken? Reichen die Versicherungssummen? Werden diese Fragen nicht geklärt, drohen Unterversicherung und Deckungslücken. Das kann im Schadensfall extrem teuer werden. Wie gehen Unternehmensnachfolger am besten vor?


Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Versicherungsschutz

Machen Sie sich als erstes an eine gründliche Bestandsaufnahme, optimalerweise zusammen mit einem Versicherungsprofi. Dabei sollte zunächst vor allem die betriebliche Haftpflichtversicherung im Fokus stehen. Sie ist für jedes Unternehmen existenziell wichtig. Wenn der Schutz hier nicht genau auf die betrieblichen Risiken abgestimmt ist, haften Eigentümer bei einem Schaden persönlich – und zwar unbegrenzt. „Veränderte Haftungsrisiken können sich beispielsweise durch neue Betriebsabläufe oder eine Änderung im Betriebsgegenstand ergeben“, sagen Experten der Handwerkskammern. Auch sollten bestehende Verträge auf Nachhaftungsfristen überprüft werden – für den Fall, dass nach der Betriebsübernahme Altschäden bekannt werden, die bisher nicht entdeckt oder gemeldet wurden.

Anpassungen im Versicherungsschutz können darüber hinaus bei Sachversicherungen wie Gebäude-, Inhalts-, Maschinen- oder Elektronikversicherungen erforderlich sein, vor allem, wenn es um die Deckungssummen geht. Oft investiert ein neuer Eigentümer in eine Modernisierung des Maschinenparks oder nimmt An- und Ausbauten vor. Die alten Summen könnten dann nicht mehr ausreichen. Überlegen Sie außerdem, ob eventuelle zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein könnten, zum Beispiel eine Cyber-Versicherung oder eine Absicherung von Führungskräften über eine D&O-Police.

Ebenfalls wichtig: Was passiert mit bAV und bKV?

Eine weitere Frage, die geklärt werden sollte: Gibt es im Unternehmen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)? Existiert eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die Mitarbeiter? Und wenn ja: Möchten Sie die bestehenden Verträge übernehmen, erweitern oder Ihren Beschäftigten eine Alternative bieten? Auch hier sollten Sie sich idealerweise von einem Fachmann beraten lassen.

Bei Firmenfahrzeugen geht die Kfz-Versicherung wie bei den meisten Policen normalerweise auf den neuen Eigentümer über. Allerdings muss der Versicherer über den Wechsel informiert werden. Wichtig: Die automatische Übernahme greift nicht, wenn sich die Rechtsform des Unternehmens ändert, etwa von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH. In diesem Fall müssen die Versicherungen neu abgeschlossen werden.


Prüfen Sie bei Unternehmensübernahme den Versicherungsschutz.

Welche neuen Risiken entstehen? Welche Policen müssen angepasst werden? Lassen Sie uns gemeinsam checken, welche Schritte jetzt notwendig sind!

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