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Mittelstand aktuell - Ausgabe 2 / 2026

Subunternehmer: Haftungsrisiko nicht unterschätzen

Auch als Subunternehmer sollten Sie sich gegen Regressansprüche mit einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung schützen. Darauf weisen Experten immer wieder hin. Hintergrund: Die Rechtslage ist nicht ganz einfach, und gelegentlich entsteht der Eindruck, dass Unternehmen „aus der zweiten Reihe“ beim Hauptauftragnehmer automatisch mit abgesichert sind. Aber der Schein trügt.


Experten-Tipp: Nicht in falscher Sicherheit wiegen

In Wirklichkeit verhält es sich so: Wenn bei einer Auftragsarbeit durch ein ausführendes Subunternehmen ein Schaden entsteht, hält sich der Auftraggeber mit seinen Forderungen zunächst erst einmal an den Generalunternehmer. Laut Paragraf 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftet der für alle Schäden – auch, wenn sie ein „Erfüllungsgehilfe“ verursacht hat. Damit sind Sie als Subunternehmer aber keineswegs aus dem Schneider.
Um den Schaden auszugleichen, wird nämlich entweder der Hauptauftragnehmer oder dessen Versicherer Regressansprüche an Sie stellen. Im Zweifel haften Sie dann auch als Subunternehmer unbegrenzt, auch mit Ihrem Privatvermögen. Aus diesem Grund sollten alle Betriebe, die als Subunternehmen tätig sind, unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

So hilft eine Betriebshaftpflicht­versicherung im Schadenfall

Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, achten viele Unternehmen ohnehin darauf, ob ein Subunternehmer eine eigene Police hat. Ist das nicht der Fall, suchen Sie sich häufig lieber einen anderen Partner. Doch es gibt noch weitere Gründe, warum jedes Unternehmen für einen betrieblichen Haftpflichtfall vorsorgen sollte.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter verursacht haben. Zuvor prüfen Juristen des Versicherers aber genau, ob die gegen Sie gestellten Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Wenn das zutrifft, wird der Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ausgeglichen (Fachleute raten zu einer Summe von mindestens 3 Millionen Euro). Enthalten ist in der Regel immer auch der Schutz bei Mietsachschäden, etwa an Arbeitsmaschinen, bei Umweltschäden oder Schäden, die durch den Verlust fremder Schlüssel entstehen. Kommen die Experten dagegen zu dem Schluss, dass die Schadenersatzansprüche unberechtigt sind, weisen sie die Forderungen zurück und tragen die Kosten aus einem möglicherweise folgenden Rechtsstreit. Somit sind Sie auch als Subunternehmer für alle Fälle gut gewappnet.


Schützen Sie sich als Subunternehmer vor Regressansprüchen!

Warum eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung existenziell wichtig sein kann, erkläre ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch.

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