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Mittelstand aktuell - Ausgabe 2 / 2026

Mittelstandaktuell

Der Rundumblick für die richtige Unternehmens­absicherung
Ausgabe 2 / 2026



Cybercrime: Wenn der „falsche“ Chef anruft

Rekord wieder einmal geknackt: Laut Statistikportal statista.de erreichte die Schadenssumme durch Cybercrime 2025 in der deutschen Wirtschaft einen neuen Höchstwert: mehr als 289 Milliarden Euro. Da die Täter vermehrt Künstliche Intelligenz nutzen, wird es für Betriebe immer schwerer, sich zu schützen. Beispiel „Fake Presidents“: Ein Anrufer, dessen Stimme exakt wie die des Vorgesetzten klingt, beauftragt einen Mitarbeiter, eine hohe Summe auf ein Drittkonto zu transferieren – mit dieser Masche hatten Angreifer in letzter Zeit erschreckend viel Erfolg.

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bKV: Auch Pflege und Workation gehören dazu

Wenn Sie als Unternehmer für Ihre Beschäftigten eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) abschließen, profitieren sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter gleich mehrfach. Die Angestellten kommen mit dieser privaten Zusatzversicherung in den Genuss optimaler medizinischer Leistungen. Das senkt Krankenstände im Betrieb und weist Sie als attraktiven, sozial engagierten Arbeitgeber aus. Budget-Tarife, bei denen jährlich eine bestimmte Summe für medizinische Ausgaben zur Verfügung steht, sind besonders beliebt. Es gibt jetzt aber auch die Möglichkeit, die Gesundheit und Arbeitskraft von Beschäftigten noch viel umfassender abzusichern und zu erhalten. „Moderne bKV-Konzepte gehen weit über die klassische betriebliche Krankenversicherung hinaus“, erklärt Sascha Marquardt, Leiter Kompetenzcenter Firmenkunden bei der Hallesche Krankenversicherung. 

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Rechtsstreit im Betrieb: Sind Sie gut abgesichert?

Kündigungsstreit mit einem Mitarbeiter, Ärger um die Steuererklärung, ein Unfall mit dem Dienstwagen oder ein angeblicher Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung – in eine rechtliche Auseinandersetzung geraten Betriebe schneller als man glaubt. Großunternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung können da noch relativ gelassen bleiben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind dagegen gut beraten, wenn sie für den Fall der Fälle eine gute Gewerberechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

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Subunternehmer: Haftungsrisiko nicht unterschätzen

Auch als Subunternehmer sollten Sie sich gegen Regressansprüche mit einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung schützen. Darauf weisen Experten immer wieder hin. Hintergrund: Die Rechtslage ist nicht ganz einfach, und gelegentlich entsteht der Eindruck, dass Unternehmen „aus der zweiten Reihe“ beim Hauptauftragnehmer automatisch mit abgesichert sind. Aber der Schein trügt.

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