Beamte gelten bereits dann als dienstunfähig, wenn sie ihren Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben können – auch unterhalb der klassischen 50-Prozent-Grenze, die aus der Berufsunfähigkeit bekannt ist. Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht jedoch erst nach mindestens fünf Dienstjahren und in der Regel erst mit dem Status „Beamter auf Lebenszeit“.
Für Anwärter sowie Beamte auf Widerruf oder Probe bedeutet das: Fällt der Dienst frühzeitig weg, entsteht schnell eine finanzielle Lücke. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel kann dieses Risiko absichern und sorgt dafür, dass das Einkommen auch dann erhalten bleibt, wenn der Dienst nicht fortgeführt werden kann.
Beamtenanwärter haben Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Diese übernimmt in der Regel mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten, bei Kindern oder bestimmten Familiensituationen sogar mehr. Der verbleibende Teil kann über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Wichtig ist, den Versicherungsschutz frühzeitig passend zur Beihilfe zu gestalten, da ein späterer Wechsel meist mit Nachteilen verbunden ist.
Während der Dienstausübung haften Beamte persönlich für Schäden, die Dritten entstehen. Die private Haftpflichtversicherung greift in diesen Fällen nicht. Eine spezielle Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Gerade in Berufen mit hoher Verantwortung oder regelmäßigem Personenkontakt unverzichtbar.
Beamtenanwärter profitieren davon, Risiken frühzeitig abzusichern. Günstige Beiträge, ein guter Gesundheitszustand und der Zugang zu speziellen Beamtenlösungen schaffen langfristige Vorteile. Wer diese Phase nutzt, sorgt dafür, dass Sicherheit und Lebensstandard nicht vom Zufall abhängen.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Versicherungen für Sie wirklich notwendig sind.

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