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Mittelstand aktuell - Ausgabe 5 / 2026

Diese Betriebshaftpflicht brauchen Bauunternehmen

30 Prozent aller Leistungen in der Bauwirtschaft werden von Subunternehmen erbracht. Im Hochbau betrug der Anteil (Stand: 2022) sogar 45 Prozent (Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie). Lassen auch Sie Aufträge ganz oder zum Teil von Subunternehmen ausführen? Dann kann es nicht schaden, wenn Sie sich ein wenig Zeit für das Thema Betriebshaftpflichtschutz nehmen. Mit einer „08/15“-Police sind Sie nämlich oft nicht adäquat abgesichert.


Sind Schäden durch Nachunternehmer mitversichert?

Grundsätzlich gilt: Der Hauptunternehmer haftet gegenüber seinem Auftraggeber für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die ein von ihm beauftragter Subunternehmer verursacht. Das ist in Paragraf 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. „Der Auftraggeber hat also zunächst einmal keine Ansprüche gegen den Subunternehmer, sondern wird sich im Falle eines Schadens immer erst einmal an den Hauptauftragnehmer halten“, erklärt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der Inter Versicherungsgruppe.

Sofern Sie Subunternehmen (auch: Nachunternehmen) beauftragen, sollten Sie also bei Ihrer Haftpflichtversicherung darauf achten, dass Schäden durch den Subunternehmer vollständig mitversichert sind. Denn, Achtung: Das ist nicht immer der Fall. Fabian Zeth: „Viele Versicherungen übernehmen nicht generell die Haftung aus der Subunternehmerbeauftragung. Und selbst wenn eine pauschale Mitversicherung enthalten ist, können Deckungslücken durch Summenbegrenzungen oder Leistungsausschlüsse entstehen.“

Was Ihre Betriebshaftpflichtversicherung leisten sollte

Experten empfehlen deshalb, bei der Auswahl oder Überprüfung der Betriebshaftpflichtversicherung vor allem auf folgende Punkte zu achten:

  • Ist die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer ausdrücklich versichert?
  • Sind sämtliche vergebenen Gewerke vom Versicherungsschutz erfasst? Änderungen im Tätigkeitsspektrum sollten umgehend angepasst werden.
  • Ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart? Fachleute raten zu einer Mindestsumme von 3 bis 5 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Je nach Betrieb und Tätigkeit ist eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen zu empfehlen.
  • Gibt es Einschränkungen durch Selbstbehalte oder Jahreshöchstersatzleistungen?
  • Sind Vermögensschäden durch verzögerte oder nicht geleistete Arbeiten eines Subunternehmers mitversichert?
  • Besitzt der Subunternehmer selbst einen ausreichenden Versicherungsschutz?

Weitere Details hängen stark von der Art des Bauunternehmens ab. Sie sollten im Einzelfall mit einem Versicherungsprofi geklärt werden.


Die Beauftragung von Subunternehmen birgt Risiken

Wir sollten uns möglichst bald gemeinsam überlegen, wie Sie sich am besten dagegen absichern!

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