Ihr ärztliches Versorgungswerk ist wichtig – ersetzt aber nicht in jedem Fall Ihr Einkommen. Private SBU-Leistungen greifen bereits bei 50 % Berufsunfähigkeit und ermöglichen häufig eine Weiterarbeit im Rahmen dessen, was medizinisch möglich ist. So bleibt Ihr Lebensstandard planbar – auch wenn die Praxis oder Klinik einmal nicht alles auffangen kann.
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Versorgungswerk: Leistung oft erst bei vollständiger Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit.
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Private SBU: Leistung schon ab 50 % BU, Praxisaufgabe ist keine Voraussetzung.
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Kombination möglich: Leistungen können je nach Tarif parallel bezogen werden. Es erfolgt in diesem Fall keine Anrechnung des Versorgungswerks. (finanzielle Angemessenheit muss jedoch immer beachtet werden)



